Stornieren (kündigen) Sie als Mieter den Mietvertrag vor dem Mietbeginn, ohne einen Nachmieter zu benennen, der in den Vertrag zu denselben Konditionen eintritt, sind als Entschädigung unter Anrechnung der ersparten Aufwendungen (Endreinigung) die folgenden anteiligen Mieten zu entrichten, sofern eine anderweitige Vermietung nicht möglich ist:

  • bis 60 Tage vor Mietbeginn: 10 % des Mietpreises
  • bis 45 Tage vor Mietbeginn: 30 % des Mietpreises
  • bis 21 Tage vor Mietbeginn: 60 % des Mietpreises
  • bis 14 Tage vor Mietbeginn: 90 % des Mietpreises
  • ansonsten (unter 14 Tage vor Mietbeginn) 100 % des Mietpreises

Gleichwohl sind wir als Vermieter bemüht, im Stornofall das Reethuus anderweitig zu vermieten, um Ihnen Kosten zu ersparen.